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BLK-Programm - Demokratie lernen & leben: Bemerkungen

Materialien

Das Schulparlament (Rheinland-Pfalz)

Besondere Bemerkungen

Welche Erfahrungen und Hinweise sind noch wichtig?

Ein Schulparlament, wie es sich die IGS Ernst Bloch gegeben hat, ist im „Schulgesetz“ von Rheinland-Pfalz (noch) nicht vorgesehen. Doch besitzen die Schulen  einen Spielraum, um ihren Erziehungsauftrag mit eigenen Ideen zu erfüllen. Wenn im Schulgesetz (§ 1.1) davon  die Rede ist, dass es einen „Anspruch von Staat und Gesellschaft an Bürgerinnen und Bürger“ gibt, „zur Wahrnehmung von Rechten und Übernahme von Pflichten hinreichend vorbereitet zu sein“, dann wird diese Aufgabe durch ein Schulparlament auf der Ebene der Schule und der in ihr agierenden Gruppen bestens in die Tat umgesetzt. Schließlich soll Schule erziehen „zur Selbstbestimmung, ... zur Achtung vor der Überzeugung anderer, zur Bereitschaft, die sozialen und politischen Aufgaben im freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu übernehmen, zum gewaltfreien Zusammenleben“ (Schulgesetz, § 1.2). Die Verwirklichung dieser Ziele kann auch dadurch verfolgt werden, dass man die Partizipation von Schülerinnen und Schülern sowie von Eltern im Handlungsrahmen Schule stärkt und damit die individuelle Handlungskompetenz für politisches und gesellschaftliches Handeln erweitert.
Je mehr innovative Vorschläge und praktikable Problemlösungen aus dem Schulparlament  hervorgehen, umso stärker wird das Gewicht dieses Gremiums an der IGS Ernst Bloch werden. Die Zufriedenheit der Beteiligten wird mit dem Erfolg wachsen, der auf ihrer Aktivität und ihrem Engagement basiert.

Anmerkung

Im Text nutzen wir aus Gründen der besseren Lesbarkeit die männliche Schreibweise. Die weibliche Schreibweise ist dabei immer auch mitgemeint.

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