Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe
Kooperation zwischen zwei unterschiedlichen Systemen
Die Schule ist eine hoch formal organisierte Institution mit klar definierten Zielvorgaben: Sie ist primär ausgerichtet auf die Vermittlung von Kulturtechniken und Fachwissen, also auf die fachliche und intellektuelle Bildung. Standardisierte Arbeits- und Handlungsabläufe und ein fester institutioneller Rahmen (Klassenraumunterricht, Selektionsprinzip, Leistungsanforderungen, Regeln) führen zu einem nur sehr geringen Handlungsspielraum für alle Beteiligten.
Das Jugendhilfesystem zeichnet sich demgegenüber durch eine größere Heterogenität und Offenheit aus. Der Auftrag der Jugendhilfe ist deutlich weiter gefasst und in hohem Maße interpretationsbedürftig. Die Arbeit folgt dem Ideal der Lebensweltorientierung und ist auf die Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung, auf Soziales Lernen und Alltagsbewältigung ausgerichtet. Die Professionellen in diesem Feld verfügen über weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten und arbeiten sowohl einzelfall- als auch gruppenorientiert.
Die Zusammenarbeit dieser beiden Systeme stellt für beide Seiten eine große Herausforderung dar. Die gegenseitigen Erwartungen an eine Kooperation sind zumeist unterschiedlich, wie am Beispiel der Schulsozialarbeit deutlich wird: Während Lehrer/-innen sich von der Einbeziehung der Sozialpädagogik häufig die Absicherung eines reibungslosen Schulalltags erhoffen, steht für Schulsozialarbeiter/-innen eher die Interessensvertretung der Schüler/-innen im Vordergrund. Lehrer/-innen vermissen klare Zielvorgaben und Erfolgskriterien für die Arbeit der Sozialpädagog/-innen, diese wiederum kritisieren eine einseitig kognitive Ausrichtung und Leistungsfixierung der Schule. Aus dieser Konstellation entstehen häufig Spannungen zwischen den Akteuren, kann es zu verzerrten Wahrnehmungen und Stereotypisierung kommen.
Diese gilt es zu klären und zu überwinden, um zu einer konstruktiven , für Kinder, Jugendliche, Eltern und Professionelle aus beiden Bereich gewinnbringenden Zusammenarbeit zu gelangen. Eine Partnerschaft zwischen den beiden Bereichen ist in hohem Maße abhängig von der individuellen Situation und den Bedürfnissen vor Ort, den Akteuren der jeweiligen Institutionen, den kommunalen Rahmenbedingungen und der Bereitschaft aller Beteiligten, über "den eigenen Tellerrand" hinaus zu schauen und dem wirklichen Interesse der Beteiligten.