Partizipation - Einführung
Inhalt dieses Bausteins
Partizipation ist ein demokratietheoretischer Begriff und bezeichnet die Beteiligung von Einzelnen und Gruppen an Entscheidungen und Entscheidungsprozessen. Historisch betrachtet wird die Forderung nach Partizipation begründet mit dem Argument: Es wird über unsere Angelegenheiten entschieden, also haben wir ein Recht darauf, mitzuentscheiden! Partizipation wird folglich eingeklagt auf der Grundlage der Menschenrechte, der Selbstbestimmungsrechte und der menschlichen Würde.
Auf den ersten Blick erscheint damit der Begriff Partizipation geklärt. Der Teufel steckt jedoch im Detail: Was meint Partizipation konkret und im Einzelnen? Was kann als Beteiligung gelten, was nicht? Gibt es Voraussetzungen, um partizipieren zu können und zu dürfen? In jüngster Zeit wird wieder verstärkt die Frage diskutiert, ob Partizipation ein Recht oder (auch) eine Pflicht darstellt. Der Begriff ist also durchaus umstritten und vor allem der Gefahr der Unschärfe ausgesetzt. In der folgenden Einführung wird daher zunächst anhand von zwei Stufenmodellen eine Schärfung des Begriffs vorgenommen. Im zweiten Schritt geht es um das Verhältnis zwischen Individuen und Strukturen bei der Realisierung von Partizipation. Nach einer Übersicht zu möglichen Beteiligungsformen geht es schließlich um häufig gestellte Frage, ob Kinder und Jugendliche überhaupt fähig sind zur Partizipation.
22.08.2005
Ulrike Urban
Schlagworte: Schülerbeteiligung, Partizipation (allg.)