Selbstevaluation für Schulleitungen
Qualitätssicherung durch Evaluation
„Ich habe dem Kollegium erklärt, dass solche Rückmeldungen sehr wichtig sind und dem Einzelnen helfen, die Qualität seiner Arbeit zu verbessern. Für Lehrer ist es eine schwierige Situation, nach vielen Jahren Schulpraxis sich plötzlich externen Einschätzungen zu öffnen. Ich wollte aufzeigen, dass so etwas normal ist, dass man sich nicht zu fürchten braucht. Schließlich ist es eine professionelle Auseinandersetzung mit dem, was man tut. Vor der Befragung der Kollegen/-innen gab es weniger Diskussionen um die Befragung, sondern erst später im Rahmen der Rückmeldung der Daten.“
(Schulleiterin einer Schule im BLK-Programm „Demokratie lernen & leben“)
Je mehr Gestaltungsfreiräume an Schulen wahrgenommen werden können, je weniger Vorgaben das schulische Handeln regeln, umso größere Bedeutung bekommen Instrumente der Überprüfung der Einzelschule vor Ort. Die einzelne Schule übernimmt durch verstärkte Autonomie mehr Verantwortung und ist damit auch zunehmend in der Pflicht sich selbst, ihren „Adressat/-innen“ und der Gesellschaft gegenüber Rechen-schaft abzulegen. Der Schulleitung obliegt in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die schulinterne Evaluation in Form von Selbstevaluation, aber auch mit Hilfe von externen Berater/-innen voranzutreiben und zu organisieren.
Eine solche Schulleitung benötigt Managementfähigkeiten, um Visionen der Schul-gemeinschaft vermitteln zu können und um daraus Ziele und Entwicklungsrichtungen der Schule abzuleiten. Sie benötigt kommunikative Kompetenzen im Bereich der Verhandlungsführung und die Fähigkeit, Entwicklungs? und Entscheidungsprozesse in Gruppen und Gremien initiieren, begleiten und steuern zu können. Außerdem ist sie imstande, Entscheidungen in entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Dabei erfolgt die praktische Umsetzung von Konzepten nicht durch Dienstanweisung, sondern durch gemeinsame Zielvereinbarungen.
Nicht zuletzt führt die Schulleitung im Veränderungsprozess durch die eigene Hal-tung und das eigene Verhalten (vgl. dazu Rolff in Ackermann & Wissinger 1998, S. 225 ff.):
- Die Schulleitung ist davon überzeugt und setzt sich sichtbar dafür ein, dass verschiedene Maßnahmen (z.B. Selbstevaluation) der Schulentwicklung Richtung und Verbindlichkeit geben.
- Sie ermutigt Lehrer/-innen, ihre Auseinandersetzung über Zwecke, Bereiche, Methoden oder den Einsatz von Ressourcen direkt und transparent zu führen.
- Sie sorgt dafür, dass die Kolleg/-innen die nötige Unterstützung bekommen (Weiterbildung, Beratung, Sachmittel).
- Sie bindet die Schulaufsicht und Schulberatung ein, vermittelt, wenn notwendig, und tritt für Transparenz und Verlässlichkeit der Absprachen ein.
- Sie begleitet und berät Kolleg/-innen im Evaluationsprozess. Sie untersucht dabei aber nicht selbst.
- Die Schulleitung evaluiert ihre Tätigkeit selbst oder mit Hilfe externer Unterstützung.
Hinsichtlich der bisweilen entstehenden Spannung zwischen interner und externer Evaluation formuliert Rolff (2004) die Position, dass „die Schulleitung [...] darauf achten [sollte], dass keine externe Evaluation vor einer internen durchgeführt wird“ (S. 225). Zukünftig wird es in verstärktem Maße Aufgabe der Schulleitung sein, für die Entwicklung und Sicherung der Qualität von Schule zu arbeiten, indem sie die Tätigkeiten an ihrer Schule nach effizienten und wirksamen Bildungskriterien organisiert.