Das Schülermentorensystem - Verantwortungsübernahme zur Verbesserung des Schulklimas (Sachsen-Anhalt)
Förderliche und hinderliche Bedingungen
Was war - rückblickend - förderlich und was hinderlich?
Förderliche Bedingungen:
Für alle BLK-Teilvorhaben:
- Zusammenarbeit/Gedankenaustausch aller beteiligten Kolleginnen und Kollegen im Prozess der Arbeit, z. B. durch gemeinsam entwickelte Übungsfolgen, durch kollegiale Unterrichtsbesuche, durch Austausch von Materialien
- sehr gute Zusammenarbeit mit der Projektleitung am LISA
- Aufgeschlossenheit des Kollegiums gegenüber dem Programm, der Schulleitung, gegenüber kooperativen Lernformen, den Projekten u. ä.
- teilweise schulorganisatorische Unterstützung durch Einsatzplanung und abgestimmten Stundenplan (z. B. gemeinsamer Unterrichtsschluss der am Programmelement beteiligten Kolleginnen und Kollegen, um Steuergruppensitzungen zu ermöglichen; des Weiteren: personelle Besetzung in Parallelklassen, um Zusammenarbeit zu ermöglichen
- Ermöglichung der Teilnahme der ganzen Steuergruppe und weiterer interessierter Kolleginnen und Kollegen an Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen des BLK-Programms
- (Beispiel-)Material aus den Fortbildungen, z. B. über kooperatives Lernen; als Kopiervorlage für Information oder Unterrichtsplanung direkt nutzbar für das gesamte Kollegium
- Erweiterung der Steuergruppe.
Für alle BLK-Teilvorhaben und das Mentorensystem:
- Arbeitsraum mit geeigneter Literatur, Materialien, einem Präsentationskoffer, Schautafeln u. Ä.
Für das Mentorensystem
- Schulung der Mentorinnen und Mentoren im Rahmen des BLK-Programms
- Unterstützung der Mentorinnen und Mentoren durch die Klassenleiterinnen und -leiter der 5. und 6. Klassen.
Hinderliche Bedingungen:
- Fusion des Gymnasiums mit dem Nachbargymnasium und Größe des neuen Kollegiums; zwei Gebäude mit der Notwendigkeit des „Wanderns“.
- In der Oberstufe gibt es pro Jahrgang nur ein bis zwei Psychologiekurse, so dass zahlenmäßig zu wenige Schülerinnen und Schüler als Mentorinnen und Mentoren für je vier Klassen in den Schuljahrgängen 5 und 6 zur Verfügung stehen würden.
- Die Erweiterung der Mentorentätigkeit auf alle Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 10 bis 13 hat den Nachteil, dass der theoretische und praktische Vorlauf aus dem Psychologieunterricht nicht gegeben ist, da max. 20 Schülerinnen und Schüler eines Jahrganges diesen Wahlpflichtkurs belegen.
- Durch Mehrfachbelastung der Leiterin des Psychologiekurses in ihrer Funktion als Schulleiterin sind die zeitlichen Ressourcen für die Anleitung begrenzt.
- Sowohl die Mentorinnen und Mentoren als auch die Patinnen und Paten sind an bestimmte Abfahrtszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel in die 54 verschiedenen Wohnorte angewiesen, so dass die Möglichkeiten für gemeinsame Freizeitaktivitäten nach Schulschluss sehr eingeschränkt sind.
Schlussfolgerungen
● Einbeziehung des neuen Kollegiums durch SCHILF
● Finden von Ressourcen