Das Stufenparlament als Vorläufer des Schülerparlaments (Rheinland-Pfalz)
Durchführung bzw. Ablauf (inkl. Verantwortlichkeiten)
Welche Schritte kennzeichnen die Durchführung?
Das Stufenparlament und seine Struktur
- Das Stufenparlament beginnt grundsätzlich mit der Klassenstufe 6. So können die entsprechenden Kompetenzen aus dem Klassenrat und dem systematischen Kompetenztraining in Klasse 5 zugrunde gelegt werden (Sicherung demokratischer Strukturen).
- Es startete im Schuljahr 2004/05 mit den Klassenstufen 6 und 7, so dass dieses Jahr (2005/06) die Klassenstufen 6, 7 und 8 dort vertreten sind.
- Ihm gehören der Klassensprecher als „geborenes Mitglied“ sowie ein/e vom Klassenrat gewählte/r Abgeordnete/r als Vertreter/in der jeweiligen Klasse an. Im ersten Jahr des Stufenparlaments hatten wir zunächst noch zwei gewählte Abgeordnete. Diese Zahl haben wir reduziert, um die Anzahl der Mitglieder im Stufenparlament nicht zu groß werden zu lassen.
- Das Stufenparlament hat Mitspracherecht bei grundsätzlichen Entscheidungen (z. B. Hausordnung) bzw. Vorschlagsrecht bei Konferenzen.
- Funktionsträger des Stufenparlaments sind Vorsitzender, Protokollant, Pressesprecher, Zeitnehmer.
- Einer der beiden Projektleiter ist bei Sitzungen des Stufenparlaments zugegen.
- Die Sitzungsleitung liegt beim Vorsitzenden.
Konstituierende Sitzung(en)
- Die erste Sitzung und Konstituierung des Stufenparlaments fand am 5.11.2004 statt. Da sich die Mitglieder des Stufenparlaments jährlich wählen lassen, wiederholt sich der Ablauf der Konstituierung im Prinzip jährlich.
- Die Terminierung und Sitzungsleitung übernimmt die Projektleitung.
- Die Projektleitung legt die Geschäftsordnung vor. Sie wird diskutiert und beschlossen.
- Der neue Vorsitzende wird für ein Jahr gewählt. Es reicht die einfache Mehrheit. Derjenige, der die zweitmeisten Stimmen auf sich vereinigt, wird zum stellvertretenden Vorsitzenden ernannt. Er soll bei Abwesenheit des Vorsitzenden einspringen.
- Nach der Wahl wird jeder gefragt, ob er die Wahl annimmt.
- Nach seiner Wahl übernimmt der neue Vorsitzende die Leitung des Stufenparlaments.
- Er führt die Wahl der übrigen Funktionsträger durch: je einen Protokollanten, Pressesprecher, Zeitnehmer (Aufgaben der Funktionsträger).
Sitzungstermine und Aufstellen der Tagesordnung
- Das Stufenparlament tagt einmal im Monat zu einem fest dafür vorgesehenen Zeitpunkt während der Unterrichtszeit für eine Unterrichtsstunde.
- Die Projektleitung kennt die Schuljahresorganisation mit den entsprechenden Terminen. Aus diesem pragmatischen Grund werden die Terminvorschläge von der Projektleitung in das Stufenparlament eingebracht und dort abgestimmt.
- Die vereinbarten Termine werden im wöchentlichen Infoblock des Schulleiters („Diese Woche“) allen Lehrern bekannt gegeben.
- Die Projektleiter stellen den Sitzungsraum sicher. Sie bemühen sich um einen Klassenraum, der durchgängig das ganze Schuljahr über zu dieser Zeit frei ist.
- Der Vorsitzende sammelt Anregungen und Anträge aus den Klassenräten und erstellt mit Hilfe der Projektleitung eine Tagesordnung (Beispiel Tagesordnung). Ihre Reihenfolge richtet sich nach dem Eingang der Anträge. Für jeden Tagesordnungspunkt werden in der Regel 10 Minuten vorgesehen. Sollten umfangreichere Punkte wie z. B. die Hausordnung zu behandeln sein, so werden nur wenige Tagesordnungspunkte eingeplant.
- Die Anregungen und Anträge müssen spätestens vier Tage vor der nächsten Sitzung durch die Vertreter der Klassenräte beim Vorsitzenden eingegangen sein um für die nächste Sitzung berücksichtigt zu werden.
Ablauf einer Sitzung (Bsp. Ablauf Stufenparlamentssitzung)
- Die Sitzungsleitung liegt beim Vorsitzenden.
- Er eröffnet die Sitzung.
- Das Protokoll aus der letzten Sitzung wird vorgelesen (Beispiel Protokoll)
- Die Tagesordnung wird verlesen (Beispiel Tagesordnung).
Die Tagesordnungspunkte werden diskutiert und ggf., wie im Fall der Hausordnung, intensiv bearbeitet. In der Regel wird jeweils ein Beschluss herbeigeführt. - Im Protokoll werden die Ergebnisse festgehalten (Formular Protokoll, Beispiel Protokoll). Am Ende der Sitzung wird das Protokoll vorgelesen und, wenn die Ergebnisse richtig festgehalten worden sind, vom Vorsitzenden und vom Protokollanten unterschrieben.
- Der Projektleiter sammelt und verwahrt die Protokolle in einem auf Nachfrage einsehbaren Ordner.
- Der Pressesprecher kann die Protokolle aushängen, sofern keine zustimmungspflichtigen Beschlüsse enthalten sind (s. Pkt. 3.5 Umgang mit Beschlüssen).
Umgang mit Beschlüssen
- Die Beschlüsse werden über die Vertreter des Klassenrats an die Klassen weiter geleitet.
- Die Beschlüsse werden durch den Pressesprecher an den Klassenlehrer bzw. an die Schulleitung übermittelt.
- Beschlüsse, die die Organisation der Schule betreffen, bedürfen der Zustimmung der Lehrer bzw. Schulleitung. Liegt diese Zustimmung vor, können sie an den Schwarzen Brettern im Lehrerzimmer sowie im Flur veröffentlicht werden. Für Rückfragen stehen der Vorsitzende oder der Pressesprecher zum Gespräch zur Verfügung.
Konfliktregulierung
- Die Schüler lösen Konflikte größtenteils selbst. Dabei können sie auch Sanktionsmaßnahmen (z. B. Ordnungsdienste übernehmen) aussprechen und deren Einhaltung überprüfen.
- Sollte dies einmal nicht gelingen, so könnte die bei Sitzungen des Stufenparlaments bzw. des Klassenrats anwesende Lehrperson einschreiten.
Schnittstellen des Stufenparlaments zu anderen Gremien der Schulgemeinde
Sicherung demokratischer Strukturen
- Bislang (Stand April 2006) werden Beschlüsse des Stufenparlamentes, falls erforderlich und sofern sie die gesamte Schülerschaft betreffen, mit der SV abgesprochen. In einem solchen Fall legt der Vorsitzende den Beschluss dem Verbindungslehrer vor (s. Pkt. 2.8 Die Schülervertretung (SV)). Dieser leitet ihn an die SV weiter. Die SV fasst ihrerseits einen Beschluss.
- So wurde z. B. die vom Stufenparlament ausgearbeitete und verabschiedete neue Hausordnung zur SV weitergeleitet, bevor sie der Schulleitung und der Gesamtkonferenz vorgelegt wurde.
Der Vorsitzende und der Pressesprecher des Stufenparlaments nehmen derzeit parallel zu den Vertretern der SV regelmäßig an den Sitzungen der Planungsgruppe (s. Pkt. 2.2 Kooperationsstrukturen im Kollegium) teil. - Sie können auf Einladung des jeweiligen Gremienzuständigen auch an den Sitzungen der Gesamtkonferenz, der Kernteams und der Elterngremien teilnehmen (s. Pkt. 2.9 Weitere Gremien der Mitbestimmung und Mitwirkung).
- Einen Gesprächsbedarf mit dem Schulleiter können sie jederzeit anmelden.
- Die Eltern werden durch den Schulleiter in Klassenbriefen und durch die Klassenlehrer bei Klassenelternversammlungen über die Tätigkeiten, Sitzungen und Ergebnisse (z. B. über die neu erarbeitete Hausordnung) des Stufenparlaments informiert.
Reflexionsrunden
- Die Kernteams werden jeweils einzeln zum Schuljahresende von der Projektleitung zum Informationsaustausch über das Stufenparlament und den Klassenrat eingeladen.
- Der Schulleiter nimmt an diesen Reflexionsrunden ebenfalls teil.
- Besprechungspunkte sind: Feedback, die Feststellung des Ist-Zustandes, Austausch, eine weitere zeitliche Abstimmung, Klärung der Organisation und Möglichkeiten der Evaluation.