Eltern helfen Eltern - Erziehungskompetenzen aus dem Dornröschenschlaf wecken (Nordrhein-Westfalen)
Förderliche und hinderliche Bedingungen
Was war - rückblickend - förderlich und was hinderlich?
Förderliche Bedingungen:
Es gibt eine ganze Reihe von Gelingensbedingungen, die in den vorausgehenden Abschnitten bereits genannt worden sind. Im Folgenden finden Sie noch einmal ein Zusammenfassung der wichtigsten Faktoren.
- Zustimmung der Schulleitung, Lehrerkonferenz und Schulpflegschaft
Die erfolgreiche Umsetzung eines solchen Projektes bedarf der Information und Beteiligung aller o.g. Personengruppen im Vorfeld. Sie müssen sich innerhalb ihrer Gremien eindeutig für die Einbindung eines solchen Projektes aussprechen. In erster Linie sind Schulleitung und Lehrerschaft die Personen, die für die Informationsweiterleitung zuständig sind sowie für die Bereitstellung von Räumlichkeiten. Elternkurse müssen Teil der schulprogrammatischen Arbeit sein und dürfen nicht als separates „Anhängsel“, das lediglich zusätzliche Arbeit bedeutet, verstanden werden. Wie bereits in Kapitel 4 erwähnt, wird die Umsetzung des Projektes in der Gesamtschule Paderborn-Elsen als große Chance für die gemeinsame Bewältigung der erzieherischen Aufgaben in Schule verstanden. So ist es in dieser Schule auch selbstverständlich, dass Informationen zum Kursangebot oder Elternarbeit im allgemeinen den gleichen verpflichtenden Charakter haben wie Informationen seitens der Schulleitung. Die Weitergabe ist obligatorisch und wird jederzeit eingefordert, wenn es an bestimmten Stellen zu Verzögerungen oder Unstimmigkeiten kommt. Räume sind für Eltern jederzeit nutzbar, da Eltern in verantwortlichen Positionen (z.B. Schulpflegschaft, Förderverein, Projekt-/Arbeitsgruppenleitungen) durch einen autorisierten Schulschlüssel Zugang zur Schule haben. Diese Eltern können im gleichen Maße an die Hausmeister bezüglich organisatorischer Absprachen herantreten wie jede/r Leher/in im Haus. - Aktive Unterstützung durch Beratungslehrer
Die erfolgreiche und nachhaltige Durchführung der Kurse ist maßgeblich von der aktiven Beteiligung der Beratungslehrer und der Schulsozialarbeit abhängig. Die Kursleitungen müssen die Möglichkeit haben, sich bei Problemen und Fragestellungen an diese Personen zwecks Information und Unterstützung wenden zu können. Beispiel aus dem Projekt: Wenn in einem Kurs deutlich wird, dass in einer Familie gravierende Probleme mit bestimmten Lehrern Thema von Auseinandersetzungen und Konflikten sind, wird mit Beratungslehrer/in und Schulleitung vertrauensvoll Kontakt aufgenommen. Nur so kann auf eine besondere Problematik aufmerksam gemacht, den Kursleitungen wichtige zusätzliche Informationen vermittelt, ein Beratungsgespräch terminiert und die (ernsthafte) Lösung des Konfliktes verfolgt werden. - Aktive Unterstützung durch die Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit muss in jedem Fall Anlaufstelle sein, wenn sich für die Kursleitung zeigt, dass eine Familie weitergehende therapeutische und beratende Unterstützung benötigt. Dies kann durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit initiiert werden. Dabei ist es unerheblich, ob in der Schule selbst ein Schulsozialarbeiter/in o.ä. qualifizierte Personen tätig sind. Auch konkrete Ansprechpartner im Jugendamt oder im Sozialbezirk können diese Aufgabe übernehmen. In jedem Fall ist es wichtig, dass für o.g. Situationen professionelle Unterstützung gewährleistet ist. Die Erfahrungen im Projekt zeigen, dass der kontinuierliche Kontakt mit dem Schulsozialarbeiter in regelmäßig stattfindenden Gesprächen mit den Kursleitungen ein wichtiger Bestandteil der Arbeit ist. Hier können Erfahrungen diskutiert, Auffälligkeiten benannt und mögliche Lösungen gemeinsam gefunden und umgesetzt werden. - Transparente Organisationsstrukturen und verbindliche Ansprechpartner
Die Durchführung von Abendveranstaltungen bedarf transparenter und verlässlicher Organisationsstrukturen. Die Kursleitungen benötigen einen Ansprechpartner, z.B. den Hausmeister, der für alle organisatorischen Belange zuständig ist. Es muss gewährleistet sein, dass Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, die eine problemlose Durchführung der Kurse ermöglichen. D.h., die Räume müssen gut zugänglich sein und genügend Platz für Gruppenarbeit bieten; Auf- und Abschließen muss verbindlich geregelt werden (d.h. durch den Hausmeister oder die Übergabe eines Schlüssels an die Kursleitung); die Räume müssen im Winter geheizt werden; es muss geklärt sein, ob ggf. Flipchart und/oder ein Tageslichtprojektor im Raum zur Verfügung steht oder an den Kursabenden zur Verfügung gestellt werden können. Bei der Durchführung von Info-Abenden müssen Medien wie Beamer oder Tageslichtprojektor sowie eine Leinwand oder weiße Wand vorhanden sein.
Hinderliche Bedingungen:
Die Erfahrungen im Projekt haben gezeigt, dass Voraussetzung für die Implementierung dieses Projektes als nachhaltige Schulentwicklung eine positive, vertrauensvolle und wertschätzende Einbindung der Eltern ist. Nicht jede Schule hat eine ähnlich historisch gewachsene Einbindung der Eltern in die schulische Arbeit und die schulischen Gremien. Eltern im Projekt, die auch Kinder an anderen Schulen haben, bestätigen dies. Es ist daher als hinderliche Bedingung zu verstehen, wenn eine Schule nicht bereit ist, die Partizipation von Eltern in einem ähnlichen Umfang wie bisher genannt umzusetzen.
Zwei noch nicht genannte Aspekte sollen an dieser Stelle noch einmal formuliert werden.
- Störfaktor „Eltern“
Die Ernsthaftigkeit, mit der Eltern in schulische Prozesse eingebunden sind, ist wichtigster Indikator für gelingende oder verhinderte Einführung eines solchen Projektes. Schule neigt dazu, Elternmitwirkung auf ganz bestimmte Aktivitäten zu reduzieren: Kuchen backen, Protestbriefe schreiben, Exkursionen begleiten, Klassenräume renovieren usw. Natürlich ist dies eine Form der Elternmitwirkung, jedoch nicht die von der Schule angestrebte und auch nicht gesetzlich vorgesehene.
Die Schulmitwirkungsgesetze sehen die Beteiligung und Mitwirkung von Eltern in erster Linie in der Partizipation und der Entwicklung von schulischen Prozessen.
Werden Eltern in dieser ihnen gesetzlich verbrieften Funktion ernsthaft in die schulischen Prozesse integriert, sind sie als außerschulische Experten anerkannt und erwünscht. Schulen, die Elternmitwirkung so verstehen und praktizieren, haben die wenigsten Schwierigkeiten, Elternkurse in die Verantwortung von engagierten „Nicht-Lehrern“ zu legen. Wie bereits unter Abschnitt 1.1 geschilderte Entstehung der Gesamtschule Paderborn-Elsen aus einer Elterninitiative heraus, hat bereits verdeutlicht, dass Elternarbeit in ihrem Schulprogramm eine wesentliche Rolle spielt und die Kompetenz von Eltern in besonderem Maße genutzt und geachtet wird. - Informationsfluss mit Staudamm
Informationen erreichen Elternhäuser nur dann, wenn sie an diese weitergeleitet werden. An einem solchen Projekt interessierte Schulen müssen daher gewährleisten können, dass Informationsschreiben über die Kurse, den Info-Abend etc. auf schnellstem Wege in den Schultaschen der Schüler/innen „landen“. Der „Staudamm“ Lehrerfach und –tasche sind Verhinderungsfaktoren. Die Erfahrung in der Gesamtschule Paderborn-Elsen hat gezeigt, dass Einladungen zwei Wochen vor der Veranstaltung verteilt werden müssen, damit Eltern Termine wahrnehmen können. Kurzfristigkeit bedeutet, dass keine „Babysitter“ gefunden werden, Dienste nicht getauscht werden können etc. Die frühzeitige Information empfinden Eltern als Wertschätzung: Schule nimmt zur Kenntnis, dass Eltern organisieren und koordinieren müssen, wenn sie Termine wahrnehmen wollen. Ein funktionierender Informationsfluss macht deutlich, ob das Lehrerkollegium und die Schulleitung das Engagement von Eltern in einem solchen Projekt ernst nehmen und nach bestem Wissen und Gewissen unterstützen.