Eltern helfen Eltern - Erziehungskompetenzen aus dem Dornröschenschlaf wecken (Nordrhein-Westfalen)
Voraussetzungen für die Einführung bzw. Durchführung
Welche Bedingungen wurden vor der Einführung geschaffen?
Sowohl vor ideellem als auch vor finanziellem Hintergrund bedarf es grundlegender Vorüberlegungen, die über das Scheitern oder Gelingen eines solchen Projektes entscheiden. Unterstützer und Begleiter des Projektes müssen sich über die schulischen Rahmenbedingungen Gedanken machen und klären, welche förderlich und welche hinderlich sind, welche veränderbar und welche gesetzt sind. Bestehen grundsätzliche Bedenken, die mittel- oder langfristig nicht veränderbar sind, sollten weitergehende Aufgabenbereiche im Projekt überdacht werden (z.B. Lehrerfortbildungen, Schaffung von Informationsstrukturen etc.).
Prävention statt Feuerwehr
Elternarbeit in Form von Erziehungsunterstützung ist nur dann durchführbar, wenn diese Arbeit als grundsätzlich offen für alle Interessierten sowie als Erweiterung der Partizipation von Eltern gesehen wird. Eltern in ihrer Erziehungsarbeit zu begleiten und zu unterstützen darf nicht heißen, dass ich mir die „schwierigen“ Eltern heraussuche und diese „nötige“ an den Elternkursen teilzunehmen. Lehrer/innen, Schulsozialarbeiter/innen oder Schulpsychologe/innen empfehlen Eltern die Teilnahme. Sollten diese Eltern den Schritt in den Kurs machen, ist eine entsprechende Begleitung auch seitens des Empfehlenden zu gewährleisten. Grundvoraussetzung ist die Freiwilligkeit.
Akzeptanz der Elternarbeit in der Schule
Die meisten Schulen werden Elternkurse als dringend notwendig beurteilen. Sie werden auch bereit sein, diese Kurse durchzuführen. Wichtig ist an diesem Konzept, dass Eltern für Eltern tätig werden und diese Form der Elternarbeit von der Schule unterstützt wird. Akzeptanz bezieht sich hierbei nicht nur auf die Zustimmung der Schulleitung. Auch die Lehrerkonferenz muss einem solchen Konzept zustimmen, denn jedes einzelne Mitglied wird in Zukunft durch seine Verlässlichkeit dazu beitragen, dass z.B. die Informationen über die Elternkurse auch bei den Eltern ankommen. Sprich: Die zeitnahe Weiterleitung von Einladungen über die Schüler an die Eltern ist Grundstock der Elternkurse. Nicht funktionierende Informationswege lassen ein solches Projekt von der ersten Stunde an scheitern. Ein weiterer Aspekt ist, dass Lehrer/innen den ausgebildeten Eltern zutrauen, diese Kurse zu leiten und durchzuführen.
In der Gesamtschule Paderborn-Elsen herrscht das Grundverständnis, dass jede Form der Elternbeteiligung unmittelbare positive Auswirkungen auf die Qualität von Schule und Unterricht hat. Die Arbeit mit Eltern und Schüler/innen wird als effektiver und auch nachhaltiger beschrieben, wenn Eltern informiert und befähigt worden sind, ihre Aufgaben in der Schule und zu Hause selbstbewusst wahrzunehmen. Es ist ein hohes Maß an Vertrauen und „Augenhöhe“ vorhanden. Schulentwicklung ohne Elternbeteiligung ist in dieser Schule weder für die Schulleitung noch für das Kollegium denkbar. Alle an Schule Beteiligten suchen das Miteinander in dem Wissen, dass nur alle gemeinsam der Aufgabe einer optimalen Bildung und Ausbildung junger Menschen gerecht werden können. Nur gemeinsam will sich diese Schule den immer wieder neuen Aufgaben stellen und Lösungen entwickeln.
Finanzielle Mentoren
Zur Durchführung eines solchen Projektes bedarf es der Einbindung von Partnern, die auch finanziell unterstützend tätig sein können. Die Einbindung von Eltern als aktive Partner darf nicht von den finanziellen Möglichkeiten dieser Personen abhängen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die entstehenden Kosten auch nicht zu 100% durch die Kursgebühren eingeholt werden können. Jeder Kurs benötigt eine Reihe von Materialien wie Flipchart, Flipchartblöcke, Moderationskarten, Stifte, Kopien der Arbeitsmaterialien. Diese können ggf. von der Schule zur Verfügung gestellt werden oder müssten von Kooperationspartnern finanziert werden. Die Durchführung der Kurse bedeutet eine Arbeitsbelastung von 30 Zeitstunden plus Vor- und Nachbereitung einer jeden Kurseinheit. Vor diesem Hintergrund ist es unumgänglich, dass die Kursleitung eine Aufwandsentschädigung oder ein Honorar erhält, auch vor dem Hintergrund, dass es sich um qualifizierte Eltern handelt, die sich an dieser Stelle in besonderem Maße engagieren. Diese Kosten können über die Kursgebühren, über Spenden von Sponsoren oder in einer Kombination aus Kursgebühren und Spenden oder Kooperationspartner abgedeckt werden.
- Ausbildung zum Kursleiter/Kursleiterin
Um einen Elternkurs „Starke Eltern – Starke Kinder“Ò als Kursleitung durchführen zu können bedarf es einer pädagogischen Ausbildung. Nur mit Nachweis dieser Qualifikation ist eine Kursleiterausbildung möglich. Die Kosten für den Ausbildungskurs belaufen sich pro Person auf ca. 250 €. Um Eltern mit entsprechender Vorbildung zu gewinnen, bedarf es ggf. der Bereitstellung von Mitteln, die zumindest Teile der Ausbildung finanzieren (z.B. der Kauf der Kursmaterialien). Die Kursleiterausbildungen finden nur an wenigen Standorten in Deutschland statt. Die Kooperation mit einem Weiterbildungsinstitut vor Ort kann die Möglichkeit schaffen, die Ausbildung zum Kursleiter ohne zusätzliche Anfahrt- und Übernachtungskosten anzubieten. Zu beachten ist, dass die ausgebildeten Kursleitungen sich verpflichten, vorrangig Kurse an der Schule anzubieten und durchzuführen, die die Ausbildung ermöglicht und ggf. finanziert hat. Es sollte ebenfalls darauf geachtet werden, dass die Kursleitung immer zwei Personen umfasst. So ist zum einen gewährleistet, dass z.B. bei akuter Erkrankung die Kurse stattfinden können. Zum anderen ist auch die Durchführung der Kurse darauf angelegt, sich an den Bedürfnissen der Eltern zu orientieren und die Kurseinheiten auf die Teilnehmer abzustimmen. Dies kann optimal in der Teamarbeit zweier Kursleiter/innen geschehen.
In der Gesamtschule Paderborn-Elsen fand die Ausbildung der Kursleitungen in Kooperation mit der Familienbildungsstätte des Bistums Paderborn statt. So konnten vier Mütter vor Ort zu Kursleiter/innen ausgebildet werden. Die Ausbildungskosten zahlten die Mütter selbst. Der Förderverein der Schule übernahm die Gebühren für das Kurshandbuch, die sich pro Person auf 65 € belaufen sowie für die Ausstattung von zwei Kursteams mit Materialkoffern.
Die Schule ermöglicht die Erstellung von Kopien, die für die Kurse benötigt werden (Arbeitsmaterial, Informationsblätter etc.). - Kursgebühren und Honorare
In der Gesamtschule Paderborn-Elsen ist die Familienbildungsstätte im Rahmen ihrer Kooperation Träger der Kurse. Die Kursleitungen arbeiten als Honorarkräfte.
Da eine alleinige Finanzierung der Kursleitung aus dem Budget der Institution nicht möglich ist, zahlen Eltern, die an den Kursen teilnehmen, eine Kursgebühr in Höhe von 55 € pro Person bzw. 70 € für Ehe-/Elternpaare. Grundsätzlich wäre es wünschenswert, die Kurse den Eltern kostenfrei anzubieten. Da dies jedoch die Haushaltslage der meisten Schulen, Kommunen und Institutionen zzt. nicht ermöglicht, ist eine möglichst niedrige Kursgebühr anzusetzen. - Unterstützung sozialschwacher Eltern
Eltern, die Sozialhilfe- oder ALG-II-Empfänger sind, können im Rahmen der Sozialgesetze durch das Jugendamt unterstützt werden. Dies ist auch die Unterstützungsform der Gesamtschule Paderborn-Elsen, die mit dem Jugendamt der Stadt Paderborn umgesetzt wird. Die teilnehmenden Eltern reichen am Ende eines Kurses die Quittung über die Kursgebühren sowie eine Teilnahmebestätigung beim Jugendamt ein und bekommen den gezahlten Kursbeitrag in vollem Umfang erstattet.
Bedarf und Bereitschaft von Eltern
Schule muss sich aber darüber im Klaren sein, dass ein Projekt von Eltern für Eltern nur über die Eltern selbst implementiert werden kann. Schule und Kooperationspartner sind Unterstützer und Begleiter, dürfen aber nicht federführend sein. Der Anstoß für die Überlegung kann jederzeit von Seiten der Schule selbst kommen, d.h. von Schulleitung, Lehrerschaft oder Schulsozialarbeit. Die konkrete Umsetzung bedarf jedoch der vollständigen Einbindung und Federführung der interessierten Eltern. Bevor einzelne Eltern zu Kursleitern ausgebildet worden sind, können durch einen Kooperationspartner bereits Kurse angeboten werden. Somit ist die Anlaufzeit verkürzt und das Engagement versickert nicht aufgrund zu großer Zeitspannen zwischen Idee und Umsetzung.
Zeitlicher Rahmen und Örtlichkeiten der Kurseinheiten
Jede Kurseinheit umfasst zehn Einheiten à 2,5 Zeitstunden. Bei der Durchführung muss darauf geachtet werden, dass die Einheiten möglichst nicht durch lange Ferienzeiten oder eine Reihe von unterrichtsfreien Tagen unterbrochen werden. Zielgruppenorientiert sollten zwei Kurse angeboten werden. Bei der Terminierung ist zu berücksichtigen, dass berufstätige Eltern nicht vor 20 Uhr an Veranstaltungen teilnehmen können. Abendkurse sollten nach Möglichkeit in der Schule selbst angeboten werden. Der Vormittag wird gerne von nicht berufstätigen Eltern mit kleineren Kindern genutzt, um zusätzliche Abendtermine zu vermeiden. In der Schule stehen am Vormittag zumeist keine Räume zur Verfügung, da diese für den Unterricht genutzt werden. Hier könnte u.a. die Kooperation mit dem Jugendamt oder der Volkshochschule vor Ort helfen, Kursräume außerhalb von Schule aber im Ortsteil nutzen zu können. Grundsätzlich findet eine Woche vor Beginn der Kurseinheiten ein Infoabend statt, an dem die Eltern alles Wichtige über Organisation und Inhalt der Kurse erfahren. Am Ende des Infoabends melden die Eltern sich persönlich zu den Kursen an.