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BLK-Programm - Demokratie lernen & leben: Voraussetzungen

Materialien

Politik vor Ort (Rheinland-Pfalz)

Voraussetzungen für die Einführung bzw. Durchführung

Welche Bedingungen wurden vor der Einführung geschaffen?

Schulische Rahmenbedingungen

Die Voraussetzungen für das praktische Anwenden und Erleben partizipativer Strukturen sind im schulischen Alltag einer berufsbildenden Schule nicht unbedingt ideal. Das gilt insbesondere deshalb, weil die Auszubildenden als Teilzeitschülerinnen und -schüler die Schule nur als einen - auch zeitlich begrenzten - Teilbereich ihrer Ausbildung wahrnehmen.

Das Fach Sozialkunde als Leitfach für Bildung und Erziehung zur Demokratie kann das nur zu einem geringen Maß kompensieren, da die Auszubildenden in der Regel nur eine Wochenstunde Sozialkundeunterricht haben. Hinzu kommt, dass ein Teil dieses Unterrichts inhaltlich auf die abzulegenden Kammerprüfungen ausgerichtet ist, in denen vor allem Themen aus dem Bereich Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht behandelt werden.

Will man dem gesteckten Ziel, Verständnis für politische Ereignisse und Zusammenhänge zu entwickeln, politisches Interesse zu wecken, Vorurteile gegenüber Politik, Politikern und demokratisch legitimierten Institutionen abzubauen und zum demokratischen Handeln zu befähigen, gerecht werden, sind die gegebenen Rahmenbedingungen nicht unproblematisch.

Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen entschied sich die BBS Bingen in einem ersten Schritt für die Durchführung des dreitägigen Projektes "Politik vor Ort" im Rahmen des BLK-Modellprogramms. Eine förderliche Rahmenbedingung hierfür waren umfangreiche Erfahrungen und eine insgesamt positive Konnotation der Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer bezüglich des Projektlernens als Unterrichtsprinzip. Eine direkte Verknüpfung mit anderen Schwerpunkten der „partizipativen Unterrichtskultur“ wie Klassenrat oder Gewaltprävention ist wegen der Ausdifferenzierung in unterschiedliche Schularten so ohne weiteres nicht möglich. So wird das Projekt „Politik vor Ort“ bislang ausschließlich mit Berufsschulklassen durchgeführt, während Klassenräte und Gewaltprävention vor allem in den Berufsfachschulklassen ein- bzw. durchgeführt werden.

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Lernortkooperation

Die gute Zusammenarbeit mit den Partnerunternehmen im dualen Bildungssystem führte zu der Überlegung, das Projekt im Rahmen einer Lernortkooperation durchzuführen. Diese Zusammenarbeit ist schon in der Berufsschulordnung des Landes zu Grunde gelegt. Dort heißt es im § 3 Kooperation: (2): „Zur Förderung des gemeinsamen Ausbildungszieles wirken die Schulen an dem gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den an der schulischen und betrieblichen Ausbildung beteiligten Personen über Inhalte, Methoden, Entwicklungen des Lernprozesses und der Unterrichtsorganisation kooperativ mit.“ Gerade die Mitwirkung von Unternehmen zeigt den Jugendlichen, dass politisches Interesse und möglicherweise auch Engagement keine „private“ Angelegenheit sind, sondern auch im Rahmen von Ausbildung und Beruf eine bedeutende Rolle spielen. Insofern ist die Kooperation mit ausbildenden Unternehmen für dieses Projekt von weit reichender Bedeutung.
Die Lernortkooperation als Prinzip und strukturelles Element des Projektes bietet darüber hinaus den Vorteil, durch den Lernortwechsel nicht nur die Motivation aller Beteiligten zu verbessern, sondern die wechselseitige Wertschätzung des Projektes durch Beteiligung der Akteure aus Schule, Unternehmen und Gemeinde auch nach außen sichtbar zu machen. Dabei können neben den Lehrerinnen und Lehrern sowohl die beteiligten Ausbilderinnen und Ausbilder als auch kommunale Beamte die Funktion von Referenten oder Moderatoren übernehmen.

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