Schüler/-innenvertretung
Aufgaben von Schüler/-innenvertertungen
In diesem Sinn ist das Beteiligungsmodell der SV seit den 1970er Jahren Teil der Schulgesetzgebung der alten und seit der deutschen Wiedervereinigung auch der neuen Bundesländer, wobei zwischen den einzelnen Ländergesetzgebungen sowohl eine Reihe übergreifender Gemeinsamkeiten als auch erhebliche Unterschiede bestehen. Ungeachtet dieser Unterschiede stellt die Einrichtung der SV in allen Ländern eine komplexe Beteiligungsstruktur im Sinne eines repräsentativen Demokratiebegriffs dar, die sich in ihren Grundzügen und auf den Kern beschränkt in den meisten Ländern ungefähr folgendermaßen gestaltet (vgl. Palentien/Hurrelmann 2003: 9-12):
SV-Arbeit umfasst so im Wesentlichen folgende Aufgabenbereiche: die Mitwirkung an der Gestaltung
- des Unterrichts und des Zusammenlebens in der Klasse
(durch Mitbestimmung der Klassen- und Stufensprecher/-innen in Klassen- und Stufenkonferenzen), - des gemeinsamen Schullebens außerhalb des Unterrichts
(durch Planung und Realisierung von Projekten und Veranstaltungen durch Arbeitsgruppen des Schüler/-innenrats), - der Schule als Organisation
(durch Gremienarbeit, insbesondere der Mitsprache und Mitbestimmung in der Schulkonferenz durch Schüler/-innensprecher/-innen und andere gewählte Vertreter/-innen).
Mitbestimmung im Sinne des Beteiligungsmodells der SV sieht grundsätzlich also die Beteiligung von Schüler/-innen an der Gestaltung aller wesentlichen Bereiche der Schule vor.