Das Schulparlament (Rheinland-Pfalz)
Integrierte Gesamtschule Ernst Bloch Ludwigshafen
Inhalt dieses Bausteins
- Kontext, Begründungen, Ziele
- Voraussetzungen für die Einführung bzw. Durchführung
- Durchführung bzw. Ablauf (inkl. Verantwortlichkeiten)
- Zwischenbilanz
- Förderliche und hinderliche Bedingungen
- Qualitätsweiterentwicklung
- Besondere Bemerkungen
- Angaben zur Schule
- Einzelne Materialien zum Ausdrucken und Speichern
Kurzbeschreibung des Ansatzes:
An der Integrierten Gesamtschule (IGS) Ernst Bloch wurde auf Antrag des Schulelternbeirats in der Gesamtkonferenz vom 16.11.2004 die Einführung eines Schulparlaments für die Dauer von zwei Jahren beschlossen.
Im April und Mai des Jahres 2005 wurde
- auf der Ebene der Jahrgangsstufen in allen Klassen
- aus den Gruppen der Klassenelternsprecher und
- aus den Jahrgangsteams der Lehrkräfte
jeweils ein Vertreter für dieses Gremium gewählt.
Diese Abgeordneten bilden in Drittelparität zusammen mit den Mitgliedern des Schulausschusses das Plenum des Schulparlaments. Aus diesem Kreis wurde wiederum ein Präsidium gewählt, in dem je zwei Vertreter der Schüler, Eltern und Lehrkräfte arbeiten, d. h. die Sitzungen vorbereiten, protokollieren und leiten.
Mit dem Schulparlament wurde eine neue Institution geschaffen, die alle pädagogischen Belange der Schule thematisieren und diskutieren soll und deren Mehrheitsentscheidungen für die Gesamtkonferenz Ratgeber und Stimmungsbarometer sein sollen.
Das Schulparlament ist Teil des Schulentwicklungsprogramms der IGS Ernst Bloch und will durch die Praxis einer neuen demokratischen Institution allen Beteiligten die Mitwirkung an Entscheidungsprozessen im Schulalltag erlebbar machen.
08.11.2006
Heinrich Schlosser, Lothar Plogsties
Schlagworte: Elternbeteiligung, Partizipation (allg.), Schülerbeteiligung, Schulversammlung/Schülerparlament