Das Schulparlament (Rheinland-Pfalz)
Durchführung bzw. Ablauf (inkl. Verantwortlichkeiten)
Welche Schritte kennzeichnen die Durchführung?
Wie bereits in der allgemeinen Kurzbeschreibung des Ansatzes ausgeführt, stellt das Schulparlament für die IGS Ernst Bloch einen wesentlichen Baustein ihrer innerschulischen Entwicklung dar. Der Wille der Schulgemeinschaft geht dahin, der Partizipation aller an der Schule Beteiligten ein größeres Gewicht zu geben.
Daher wurde das BLK-Programm „Demokratie lernen & leben“ als Chance verstanden, diesen Partizipationsgedanken voran zu treiben und im Qualitätsprogramm der Schule verbindlich zu verankern. Das Schulparlament sollte sich im Verlauf dieses Schulentwicklungsprozesses als zentrales Element zur Umsetzung dieses Ziels erweisen. Alle für Schule und Schulgemeinschaft wichtigen pädagogischen Fragen sollen hier verhandelt werden.
Wahlen
Für die Umsetzung des Projekts war die dezentrale Entscheidungsstruktur der IGS hilfreich.
In den Teamkonferenzen der jeweiligen Jahrgangsstufen wurde über die Umsetzung dieses Beschlusses diskutiert. Die Schulleitung und der Koordinator des BLK-Modellprogramms informierten die Teamsprecher der jeweiligen Jahrgänge darüber, dass die ‚Abgeordneten’ des Schulparlaments in den Monaten April und Mai 2005 zu wählen seien.
Schüler
Das Verfahren für die Durchführung der Wahlen wurde nicht vorgegeben. Vielmehr blieb es den jeweiligen Jahrgängen überlassen, eigene Wege - je nach Altersstufe oder Klasse - für die Aufstellung der Kandidaten und den Ablauf der Wahl zu finden. Der Phantasie, unterschiedliche demokratische Auswahlverfahren anzuwenden, blieb also genügend Spielraum. Beispielsweise wurden in einem Jahrgang zunächst in den Tutorenstunden die Kandidaten ermittelt, die sich für diesen Posten bewarben. Dann wurde im Jahrgang ein regelrechter Wahlkampf durchgeführt, indem sich die Kandidaten in den betreffenden Klassen persönlich und im Jahrgang mit Fotos und Plakaten vorstellten. Eine geheime Wahl wurde durchgeführt und die einfache Mehrheit entschied, welcher Kandidat als Abgeordneter den Schülerjahrgang im Schulparlament vertreten sollte.
Das Verfahren wurde innerhalb von zwei Wochen durchgeführt.
Eltern
Der Schulelternbeirat entschied sich aus organisatorischen Gründen dafür, die Klassenelternsprecher und deren Vertreter als Wahlmänner und -frauen ihre Vertreter wählen zu lassen. Es wurde eine Vollversammlung dieses Personenkreises einberufen und so die entsprechenden Parlamentsabgeordneten der „Elternfraktion“ gefunden.
Lehrer
Das Kollegium wählte seine Vertreter in einer der regelmäßig stattfindenden Teamsitzungen der Lehrer der einzelnen Jahrgangsstufen.
Koordination
Alle Informationen liefen bei einem Wahl-Koordinator zusammen, der auch den Terminplan vorgab. Am 30.05.2005 trat das neu gewählte Parlament zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.
Zusammensetzung des Schulparlaments
Das Schulparlament setzt sich folgendermaßen zusammen:
aus je einem Mitglied
- des 5. bis 13. Jahrgangs, also 9 Schülern
- der Schulelternsprecher pro Jahrgang, also 9 Eltern;
- des Schulkollegiums pro Jahrgang, also 9 Lehrkräften
- und 9 Mitgliedern des Schulausschusses (3 Schüler/3 Eltern/3 Lehrer).
Insgesamt haben 36 Mitglieder Sitz und Stimme im Schulparlament.
Die Schulleitung hat beratende Funktion und ist durch den Schulleiter oder einen seiner Stellvertreter repräsentiert.
Präsidium
Die Leitung der Sitzungen übernimmt ein gewähltes Präsidium, das sich aus je 2 Vertretern der drei erst genannten Gruppen zusammensetzt.
Weitere Aufgaben dieses Präsidiums sind die Terminfestlegung und Einladung für Sitzungen, das Erstellen einer Tagesordnung und das Führen eines Protokolls.
Von grundlegender Bedeutung war zunächst die Ausarbeitung eines Satzungsentwurfes, zu dem alle Parlamentsmitglieder Änderungsvorschläge einreichen konnten. Mit der Verabschiedung dieser Satzung sind die Voraussetzungen für die Arbeit des Parlaments gegeben.
Grund für die Aufnahme des Schulausschusses in das Parlament war die Überlegung, dass eine laut Schulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz bestehende Institution mit wichtigen Aufgaben und anerkannter Beratungsfunktion in das Schulparlament integriert werden sollte, in der zudem das paritätische Prinzip (Lehrer/Schüler/Eltern) bereits verankert ist. (In Rheinland-Pfalz hat laut „Schulgesetz“ § 48, 1 der Schulausschuss die „Aufgabe, das Zusammenwirken der Gruppen zu fördern, für einen sachgerechten Ausgleich insbesondere bei Meinungsverschiedenheiten zu sorgen und Anregungen für die Gestaltung der schulischen Arbeit zu
geben.“ Er soll „vor allen wesentlichen Beschlüssen und Maßnahmen der Schule gehört werden.“ (§ 48, 2))
Rede- und Abstimmungsrecht besitzen alle Mitglieder. Durch die paritätische Gewichtung aller drei Gruppen erfahren die Schüler eine Aufwertung ihrer Position.
Darüber hinaus können auch interne und externe Gäste zu bestimmten Tagesordnungspunkten eingeladen und gehört werden.
Zum Ablauf einer Sitzung des Schulparlamentes und beispielhaften Tagesordnungspunkten siehe Einladung 5. Sitzung Schulparlament, Entwurf Hausordnung, Protokoll 5. Sitzung Schulparlament und Einladung 6. Sitzung Schulparlament, Antrag Schulparlament an Gesamtkonferenz, Pressespiegel.
Dieses Modell ist auf andere Schulen übertragbar.
Auch unterhalb eines rechtlich vorgegebenen Rahmens ist die Installierung eines Schulparlaments möglich und sind Strukturen herstellbar, die die effektive Arbeit dieser Einrichtung gewährleisten.
Fahrplan zur Einrichtung eines Schulparlaments
- Der Impuls zur Gründung eines Schulparlaments kann von irgendeiner Gruppierung oder einer Einzelperson der Schule ausgehen.
- Schüler, Eltern, Lehrer müssen von der „Impulsgruppe“ (oder einer Einzelperson) angesprochen werden.
- Die Schulleitung muss ihre Unterstützung signalisieren.
- In diesem Szenario wird der Start mit der Durchführung eines ‚Pädagogischen Tags’ zu inhaltlichen und formalen Abklärungen erleichtert, der möglichst mit externer Unterstützung organisiert werden sollte. Alle Gruppierungen müssen bei dieser Veranstaltung vertreten sein.
- Eine Rückmeldung der Ergebnisse in die formellen Gruppen/Institutionen der Schule ist von großer Bedeutung.
- Danach sollte in zeitlicher Nähe eine Gesamtkonferenz mit dem Tagesordnungspunkt „Präsentation der Ergebnisse des ‚Pädagogischen Tags’ und Antragstellung zwecks Gründung eines Schulparlaments“ durchgeführt werden.
- Der Antrag müsste mit einer klaren Mehrheit durch die Gesamtkonferenz verabschiedet werden.
- Die Wahlen zum paritätisch besetzten Schulparlament sollten in einem festgelegten Zeitraum parallel in den 3 Gruppierungen der Schulgemeinschaft (Schüler/Eltern/Lehrer) durchgeführt werden.
- Erste Aufgabe des sich konstituierenden Schulparlamentes wäre die Diskussion und Verabschiedung einer Satzung (und gegebenenfalls einer Wahl- und Geschäftsordnung).