Rechte und Pflichten für Eltern, Lehrpersonen und Schüler/-innen (Hessen)
Voraussetzungen für die Einführung bzw. Durchführung
Welche Bedingungen wurden vor der Einführung geschaffen?
Wie oben ausgeführt ist die Entwicklung der „Rechte und Pflichten für Eltern“ in den allgemeinen Verständigungsprozess der Schulgemeinde der Albert-Schweitzer-Schule eingebettet. Nachdem 2002 die „Rechte und Pflichten für Schüler/innen“ eingeführt und erfolgreich in das Schulleben integriert werden konnten, war es nun für viele Eltern fast selbstverständlich, eine entsprechende (schriftliche) Grundlage für die Kooperation zwischen Eltern und Schule zu bekommen.
Trotzdem suchten die Projektinitiatoren nach einem partizipativen Weg und bemühten sich umsichtig, den von der Entscheidung für das Heft Betroffenen sensibel zu begegnen.
Beteiligung der Elternschaft bei der Entwicklung der „Rechte und Pflichten für Eltern“
Im Rahmen einer Gesamtkonferenz im Jahr 2002 formulierten Lehrkräfte „Erwartungen an Eltern“. Das Bedürfnis dazu war entstanden, da trotz offensichtlich guter Zusammenarbeit mit Eltern im Allgemeinen das Lehrerkollegium auch die Erfahrung machte, dass sich mit Ausweitung schulischer Angebote manche Eltern mehr und mehr aus ihren Erziehungsaufgaben zurückzogen und diese der Schule überlassen mochten. Diese allein in Initiative – sicher auch mit einigem Unmut – von den Lehrer/innen verfassten „Erwartungen“ wurden, da das Kollegium keinen geeigneten Rahmen dafür fand, den Eltern nie übergeben. Stattdessen wurde ein Verfahren zur Entwicklung von „Rechten und Pflichten für Eltern“ in die Wege geleitet, bei dem von Anfang an auch Vertreter der Elternschaft beteiligt waren. Im Schuljahr 2002/2003 fassten Gesamtkonferenz, Schulelternbeirat und Schulkonferenz den Beschluss, in die Entwicklungsarbeit des Rechte- und Pflichten-Kanons einzusteigen. Über „Schreibgespräche“ (Anleitung zum Schreibgespräch) wurde ein Großteil der Elternschaft und des Kollegiums an der Entwicklung der „Rechte und Pflichten für Eltern“ beteiligt. Die Auswertung der „Schreibgespräche“ fand dann wieder in der Schulkonferenz (in welcher immer fünf Eltern und fünf Lehrerinnen unter Vorsitz der Schulleiterin vertreten sind) statt. In diesem Gremium wurde auch über die Formulierung der einzelnen Rechte und Pflichten in der Broschüre entschieden.
Einführung der Hefte zu „Rechte und Pflichten für Eltern“
Die Schulkonferenz erarbeitete einen Leitfaden zur Übergabe der Broschüre an die Elternschaft. Dieser Leitfaden wurde auf einer Schulelternbeiratssitzung mit den Elternbeiräten beraten und diskutiert. Zur Vorbereitung auf diese Sitzung hatten die Elternbeiräte die Broschüre erhalten. Bei der sich anschließenden Diskussion waren folgende Gesichtspunkte wichtig:
- Die Broschüre soll den Eltern vermitteln, dass die Zusammenarbeit mit ihnen erwünscht ist und dass sie willkommene Gesprächspartner sind, mit denen das Kollegium zusammen eine „gute Schule“ entwickeln möchte.
- Die Broschüre soll den Eltern vermitteln, worauf an der ASchS Wert gelegt wird, was erwartet wird, wie sie mitarbeiten können.
- Die Broschüre soll Eltern bei der Erziehung unterstützen.
- Es soll unbedingt zu Beginn eines Elternabends darauf hingewiesen werden, dass viele Aspekte für die meisten Eltern „Selbstverständlichkeiten“ sind. Diese Eltern sollen sich nicht irritieren lassen. In der Arbeitsgruppe war es den Lehrer/innen wichtig, diese „Selbstverständlichkeiten“ mit aufzuschreiben, weil die tagtägliche Arbeit der Lehrer/innen gezeigt hatte, dass eine Notwendigkeit dazu besteht.
Des Weiteren wurde festgelegt, die Broschüren den Eltern persönlich auszuhändigen. Dazu eignen sich Elternabende, bei denen die Klassenlehrer/innen und Elternbeiratsvorsitzende erklärende Worte finden können. Eltern, die nicht an einem Elternabend teilnehmen können, werden von anderen Eltern (Elternpatenschaft) oder von der Klassenlehrerin persönlich angesprochen.
Darüber hinaus wurden die „Rechte und Pflichten für Eltern“ im Rahmen des Schulfestes an einem Stand thematisiert. Hier wurde auch ein Fragebogen zu den Eltern-Rechten und -Pflichten angeboten. Die Broschüre ist ins Türkische und ins Italienische übersetzt worden und kann – wenn sie in dieser übersetzten Form angefragt wird – von Eltern angefordert werden.
Eltern, deren Kinder im kommenden Schuljahr die ASchS besuchen werden, werden im Rahmen des Infoabends von der Schulleiterin über die „Rechte und Pflichten“ informiert. Beim ersten Elternabend im 1. Schuljahr werden die Broschüren dann von der Klassenlehrerin eingeführt und an alle anwesenden Eltern verteilt.
Als sehr schwierig und heikel wurde die Formulierung der Rechte und Pflichten empfunden. Es sollte klar und einfach jedoch nicht dozierend und fordernd ausgedrückt werden, was in der Schule wichtig ist. An den Texten wurde lange gearbeitet, gefeilt und diskutiert, bis eine angemessene Formulierung gefunden wurde. Und die Auseinandersetzung mit der Kommunikation in und um die Broschüre bleibt weiterhin im Fluss. So machen sich alle für die „Rechte und Pflichten für Eltern“ engagierten Lehrpersonen und Elternvertreter/innen viele Gedanken darüber, wie die Broschüren vorgestellt werden können, ob die Erklärungstexte, der einzelnen „Artikel“ wirklich hilfreich sind und wie die Arbeit an den Broschüren auch auf der Elterneben lebendig gehalten werden kann. Darüber hinaus ist die Frage, ob und wie die übersetzten Broschüren an Eltern mit Migrationshintergrund ausgegeben werden sollen, weiterhin ein Diskussionsgegenstand in der Schulgemeinde, der noch nicht endgültig entschieden ist.